Rauchwarnmelderpflicht in allen Wohnungen
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)* in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015§ 48 Wohnungen Abs. 4
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Unser Team hilft ihnen gern in allen Fragen zu
CO- und Rauchwarnmeldern.
Gemeinsam finden wir
Einzel- oder Komplettlösungen
für Ihre Immobilie oder Wohnung.
Der Sinn oder Unsinn einer gesetzlichen
Rauchwarnmelderpflicht wird viel diskutiert.
Eines jedoch ist sicher:
Rauchwarnmelder retten Leben!
Im Falle eines Brandes bekommen
Sie die Chance, Ihr eigenes Leben
und das Ihrer Familie zu retten.